Wann Krankenfahrten von der Krankenkasse übernommen werden

Wann Krankenfahrten von der Krankenkasse übernommen werden

Fahrten ins Krankenhaus oder zu einem niedergelassenen Art werden für Patienten immer dann nötig, wenn etwa die Strecken, die für den Arztbesuch überwunden werden müssen sehr weit sind. Doch auch, wenn es sich um kürzere Strecken handelt, können Krankenfahrten notwendig werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Patienten alt oder gesundheitlich so eingeschränkt

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Fahrten ins Krankenhaus oder zu einem niedergelassenen Art werden für Patienten immer dann nötig, wenn etwa die Strecken, die für den Arztbesuch überwunden werden müssen sehr weit sind. Doch auch, wenn es sich um kürzere Strecken handelt, können Krankenfahrten notwendig werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Patienten alt oder gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass sie auch kürzere Wegstrecken nicht mehr alleine bewältigen können. Nun stellt sich die Frage wer die Kosten für derartige Fahrten übernimmt, Sie als Patient, oder Ihre Krankenkasse? Die Antwort auf diese Frage ist auf den ersten Blick nicht ganz eindeutig. Denn es gibt gewisse Abstufungen hinsichtlich dessen, ob Krankenfahrten von der Krankenkasse übernommen werden. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Welche Grundvoraussetzungen gibt es für die Kostenübernahme Ihrer Krankenfahrten von der Krankenkasse?

Dafür, dass Krankenfahrten Hannover, oder auch anderswo, grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, gibt es eine entscheidende Grundvoraussetzung. Der Arzttermin, den Sie mit dieser Fahrt wahrnehmen muss ärztlich verordnet gewesen sein. Das bedeutet ganz klar gesagt, dass spontane, oder auf Grund einer leichteren akuten Erkrankung anvisierte Arztbesuche nicht unter diese Übernahmeregelung fallen. Auch, wenn Sie zum Beispiel einen normalen Vorsorgetermin beim Arzt wahrnehmen, der nicht etwa in Zusammenhang mit einer vorherigen Erkrankung steht, die noch nachbehandelt oder deren Genesungsverlauf kontrolliert werden muss, kann die Fahrt in den meisten Fällen nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Wann genau eine Krankenfahrt zu einem ärztlich verordneten Termin stattfindet, kann Ihnen Ihre Arztpraxis, das Krankenhaus oder auch die Reha-Einrichtung sagen, die Sie aufsuchen. Diese Stellen geben Ihnen letztlich auch eine schriftliche Bestätigung über die medizinische Notwendigkeit Ihrer Fahrt zum Arztbesuch. Umgangssprachlich nennt man diese Bestätigung Transportschein. Dabei handelt es sich um einen offiziellen Vordruck, der vom Arzt ausgefüllt und gestempelt werden muss. Sie erhalten den Transportschein in aller Regel bevor Sie Ihre Krankenfahrt antreten. Manchmal, zum Beispiel wenn es sich um einen Notfall handelt, kann der Transportschein auch erst nach der Krankenfahrt ausgestellt werden. Wann es sich um einen Notfall handelt entscheidet dabei der behandelnde Arzt, indem er sich an für ihn geltende Einstufungsrichtlinien hält. So kann es als ein Notfall gesehen werden, wenn Sie sich zum Beispiel in Lebensgefahr befinden, oder wenn zu erwarten ist, dass Sie irreparable gesundheitliche Schädigungen davontragen werden, wenn Sie sich nicht unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben.

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Welches Fahrzeug muss für eine Krankenfahrt benutzt werden?

Welches Fahrzeug Sie für eine Krankenfahrt nutzen dürfen, damit die Kosten auch sicher von der Krankenkasse übernommen werden, unterliegt ebenfalls bestimmten feststehenden Regelungen. So soll das gewählte Transportmittel immer an Ihren Gesundheitszustand angepasst sein. Weiterhin soll es sich um die jeweils günstigste Möglichkeit Ihres Transports handeln. So sind zum Beispiel durchaus auch die Transportmittel Bus, Straßenbahn oder Zug eine Option für Ihre Krankenfahrt. Wenn Sie nämlich mobil genug sind diese zu benutzen und nicht zu erwarten ist, dass Ihre Gesundheit unterwegs Schaden nimmt, sind sie meist günstigere Verkehrsmittel als zum Beispiel ein Taxi. Haben Sie aber etwa eine Gehbehinderung, die deutlich macht, dass Sie Schwierigkeiten haben werden sicher mit öffentlichen Verkehrsmitteln ans Ziel zu kommen, kann der behandelnde Arzt für Ihre Krankenfahrt auch die Nutzung eines Taxis, oder alternativ, eines Mietwagens empfehlen – zumindest, falls Sie einen Führerschein besitzen und sich die Fahrt selbst zutrauen. Wichtig ist bei allen Fahrten, dass Sie sämtliche Fahrscheine, eventuell Tankbelege und Quittungen aufheben, denn diese müssen Sie im Zuge der möglichen Kostenübernahme der Krankenfahrten von der Krankenkasse bei der Krankenkasse einreichen. Handelt es sich bei Ihrem Arztbesuch um einen Notfall, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, dann kann die Krankenfahrt auch in einem Rettungswagen stattfinden.

Welche Strecke wird bezahlt?

Auch, wenn das eigentlich klar sein sollte, soll hier eine weitere geltende Regelung für die mögliche Übernahme von Krankenfahrten angesprochen werden. Krankenkassen zahlen lediglich den Transport des Patienten für die jeweils kürzeste mögliche Fahrtstrecke zwischen dem Behandlungsort und dem Wohnsitz des Patienten. Welche das ist kann vom genutzten Verkehrsmittel abhängig sein. Denn manchmal ist bei der Benutzung des Privat- oder Mietwagens, oder eines Taxis der Weg relativ kurz, während bei der Benutzung des Zugs oder Busses vielleicht eine Umsteigeverbindung genommen werden muss, die einen Umweg macht. Sie sollten sich in jedem Fall darauf einstellen, dass die Krankenkasse überprüfen wird welche Strecke die jeweils kürzeste für das von Ihnen angegebene genutzte Verkehrsmittel ist. An Hand der von Ihnen eingereichten Fahrkarten oder Taxiquittungen wird dann ein Abgleich stattfinden.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Einer Ausnahmeregelung können Sie unterliegen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis oder eine chronische oder dauerhafte Erkrankung haben. Unter die Bezeichnung dauerhafte Erkrankungen fallen zum Beispiel Krebserkrankungen. Gegebenenfalls kann es Ihnen dann, auf Grund Ihrer Erkrankung oder Behinderung, auch Schwierigkeiten bereiten einen normalen Arzttermin wahrzunehmen, wenn Ihnen dafür keine Krankenfahrt zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie etwa während Sie eine Chemotherapie erhalten zusätzlich einen regulären Zahnarzttermin wahrnehmen möchten, kann es notwendig werden auf eine Krankenfahrt zurückzugreifen damit sie sicher ankommen. Und auch, wenn Sie Rollstuhlfahrer oder blind sein sollten kann es sein, dass Ihnen eine Krankenfahrt zu einem Kontrollbesuch beim Zahnarzt oder zu einer Standarduntersuchung beim Hausarzt genehmigt wird. In all diesen Fällen sollten Sie vor Ihrem Arzttermin nicht nur Kontakt mit der Arztpraxis aufnehmen, um von dort den benötigten Transportschein zu erhalten, sondern auch mit Ihrer Krankenkasse. Schildern Sie den Mitarbeitern der Krankenkasse Ihren Fall und lassen Sie sich am besten telefonisch beraten. Besonders wichtig ist es, dass die Beratung immer vor dem Arztbesuch liegen muss.

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Welche Kosten muss der Patient selbst tragen?

Fahrtkosten, die Ihnen im Rahmen eines ambulanten oder stationären Arztbesuches entstehen tragen Sie immer dann selbst, wenn die beschriebenen Übernahmevoraussetzung durch die Krankenkasse bei Ihnen nicht vorliegen. Außerdem müssen Sie die Fahrt auch dann selbst bezahlen, wenn die Krankenkasse auf Ihre Anfrage hin Ihre Fahrt nicht als notwendig einstuft, oder der Meinung ist, dass Ihre körperliche Beeinträchtigung nicht stark genug ist, um die Krankenfahrt zu übernehmen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen einen Teil der Fahrtkosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Das nennt man Eigenanteil. So werden Sie von Ihrer Krankenkasse zum Beispiel aufgefordert werden einen Teil der Fahrtkosten in einem Rettungswagen, der Sie im Notfall transportiert hat, zu übernehmen. Sie überweisen dann einen Betrag von derzeit zehn Euro direkt an Ihre Krankenkasse. Bei anderen Krankenfahrten, also zu vorab gesetzten Arztterminen, gilt folgende Zuzahlungsregelung durch Sie als Patient: zehn Prozent der Kosten, aber im höchsten Fall zehn Euro, und im niedrigsten Fall mindestens fünf Euro pro Fahrt. Diese Zuzahlungsregelungen gelten übrigens auch für Kinder und Jugendliche. Die Eltern müssen die Zuzahlung dann übernehmen. Eine Ausnahme wird hier nur für diejenigen Patienten gemacht, die sehr häufig Krankenfahrten antreten müssen. Hier spricht man vom Erreichen der sogenannten Belastungsgrenze. Das bedeutet, dass Sie, falls Sie auf Grund einer chronischen Erkrankung sehr oft auf Krankenfahrten angewiesen sind, die Zuzahlung nur bis zu einer gewissen Gesamtsumme pro Kalenderjahr leisten müssen. Diese Gesamtsumme entspricht dann der Belastungsgrenze. Müssen Sie, nachdem Sie diese Belastungsgrenze erreicht haben noch weitere Arzttermine mit bewilligtem Transport antreten, dann übernimmt die Krankenkasse Ihre Transportkosten komplett.

Wie wird eine Krankenfahrt mit der Krankenkasse abgerechnet?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich unter anderem auch danach ausrichten welche Art von Verkehrsmittel Sie für Ihre Krankenfahrt genutzt haben. Wenn es sich um einen Krankenwagen handelt, dann wird die Krankenkasse üblicherweise vom Rettungsdienst informiert und Sie erhalten später automatisch Post von der Krankenkasse, um den für den Transport fälligen Eigenanteil bezahlen zu können. Bei Taxifahrten übernimmt oft die Taxigesellschaft die Kostenabwicklung mit der zuständigen Krankenkasse. Falls Sie ein Taxi nutzen, dann sollten Sie dem Fahrer immer sagen, dass es sich um eine Krankenfahrt handelt. Falls das Taxiunternehmen selbst abrechnet, wird der Fahrer Sie aufklären. In allen anderen Fällen müssen Sie die Abrechnung mit der Krankenkasse in der Regel selbst übernehmen. Am besten rufen Sie Ihre Krankenkasse an und erkundigen sich dort nach dem genauen Prozedere.

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