Rente mit 61 nach 45 Beitragsjahren

Rente mit 61 nach 45 Beitragsjahren

Der Traum von einer möglichst frühen Rente ohne Abschläge ist einer, den natürlich jeder gerne in die Realität umsetzen würden. Denn warum so lange arbeiten, wenn es auch früher gehen könnte, vor allem dann, wenn es ohne Einbußen geht. Doch funktioniert das wirklich so einfach? Seitdem die Bundesregierung den gesetzlichen Rentenbeginn neu geregelt hat, halten

Der Traum von einer möglichst frühen Rente ohne Abschläge ist einer, den natürlich jeder gerne in die Realität umsetzen würden. Denn warum so lange arbeiten, wenn es auch früher gehen könnte, vor allem dann, wenn es ohne Einbußen geht. Doch funktioniert das wirklich so einfach?

Seitdem die Bundesregierung den gesetzlichen Rentenbeginn neu geregelt hat, halten sich hartnäckige Gerüchte darüber, wer wann wirklich in Rente gehen darf, ohne dass ein Abschlag erfolgt.

Wir versuchen etwas Ordnung ins Chaos zu bringen und erklären, wie Sie tatsächlich mit 61 zu einer nahezu abschlagfreien Rente gelangen können – zumindest nach aktueller Rechtslage.

Einfach so in den Ruhestand mit 45 Beitragsjahren?

Auch wenn die Bürger immer gerne über die Politiker schimpfen. Die Bundesregierung hat mit ihren Reformen der regulären Altersrente tatsächlich versucht etwas mehr Gerechtigkeit zu schaffen, war aber auch bemüht gesamtwirtschaftliche Interessen des Landes zu wahren. Vor allem ohne, dass die Wirtschaft und die Deutsche Rentenversicherung dadurch kollabiert.

Früher gab es in der BRD nur die Altersrente. Sie konnte man mit 65 Jahren in Anspruch nehmen. Dieses Eintrittsalter wurde schon vor längerer Zeit auf 67 angehoben. Allerdings nicht von einem Tag auf den anderen, sondern jeder Jahrgang muss einige Monate mehr arbeiten als die davor, bis irgendwann die 67 erreicht ist.

Problem bei dieser Regelung war, dass viele Menschen sie als unfair empfanden. Wer zum Beispiel mit 16 Jahren eine Ausbildung begann, der würde heute ungefähr 49,5 Beitragsjahre leisten müssen, damit er/sie sich mit 65,5 Jahren als Rentner zur Ruhe setzen kann. Jemand, der Abitur gemacht und studiert hat, der hätte viel weniger Jahre dafür leisten müssen.

Aus diesem Grund hat die Regierung neue Kriterien eingeführt. Entweder jemand arbeitet bis er 65,5 ist, oder er/sie gilt als langjähriger Versicherter. Langjährig Versicherte Menschen sind solche, die mindestens 45 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung aufzuweisen haben. Sie dürfen bereits mit 63 Jahren, ohne Abschlag, die gesetzliche Rente in Anspruch nehmen. Mit dieser Regelung sollte verhindert werden, dass es zu einer gewaltigen Verrentungswelle im Land kommt, bei der viele Fachkräfte schlagartig verloren gehen.

Eine vorzeitige Rente beantragen, nur weil Versicherte 45 Beitragsjahre aufweisen, ist demzufolge nicht möglich. Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein.

Abschlagsfreie Rente aufgrund einer Gesetzeslücke möglich

Für all jene, die mit 61 Jahren bereits 45 Jahre eingezahlt haben, tut sich jedoch durch eine kleine Gesetzeslücke die Möglichkeit auf quasi doch frühzeitig mit der Arbeit aufzuhören. Allerdings geht das nicht vollständig, sondern nur mit einer drastischen Senkung der Arbeitszeit. Es funktioniert so:

Ein Berufstätiger im Alter von 61 Jahren unterschreibt einen Aufhebungsvertrag oder kündigt und meldet sich arbeitslos. Zunächst gibt es dafür vermutlich einige Wochen Sperre beim Arbeitslosengeld. Wichtig ist aber: Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen mit als geleistete Beitragsjahre. Problem ist nur, dass dies nur dann gilt, wenn das Arbeitslosengeld 1 nicht in den letzten 2 Jahren vor dem Renteneintrittsalter bezogen wurde. Auch hier hat die Bundesregierung versucht zu vermeiden, dass sich allzu viele Bürger einen vorzeitigen Ruhestand auf Kosten der Arbeitslosenversicherung gönnen.

Allerdings ändert sich alles, wenn der Arbeitslose einen Minijob annimmt, mit dem er / sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das ist gesetzlich möglich – bis zu einer gewissen Einkommensgrenze sogar ohne Abzüge beim Arbeitslosengeld. Auf diesem Wege werden aus der Wartezeit zwei Jahre, in denen man dann doch als Beitragszahler gilt.

Das heißt: in den letzten zwei Arbeitsjahren reicht es aus pro Woche nur noch wenige Stunden per Minijob zu arbeiten, bis die Grenze von 63 Jahren erreicht ist. In diesem Fall könnten auch Sie ohne größere finanzielle Einbußen zwei lockere Jahre genießen, bis Sie dann vollständig mit der Arbeit aufhören.

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