Betriebliche Altersvorsorge für Rente mit 61

Betriebliche Altersvorsorge für Rente mit 61

Bis zu einem Alter von 67 Jahren arbeiten – das ist das Schicksal, welches allen blüht, die im oder nach dem Jahr 1964 geboren sind. Das höhere Rentenalter ist für die aller wenigsten Arbeitnehmer eine attraktive Idee. Wer allerdings gut für den Ruhestand vorsorgt und mit seinem Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen trifft, kann unter Umständen auch

Anzeige

Bis zu einem Alter von 67 Jahren arbeiten – das ist das Schicksal, welches allen blüht, die im oder nach dem Jahr 1964 geboren sind. Das höhere Rentenalter ist für die aller wenigsten Arbeitnehmer eine attraktive Idee.
Wer allerdings gut für den Ruhestand vorsorgt und mit seinem Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen trifft, kann unter Umständen auch schon früher in Rente gehen. Eine Möglichkeit dafür ist die Betriebliche Altersvorsorge für Rente mit 61.

Rente? Am besten so früh wie möglich!

Junge Deutsche wünschen sich eine möglichst frühe Rente. Stattdessen wurde das Renteneinstiegsalter allerdings nach hinten verlegt.
Eine Studie zeigt allerdings, dass gerade die jüngere Generation sich eine frühere Rente wünscht. Bei den 50 – 59-Jährigen sind es 38 %, die sich einen Renteneintritt vor dem 63. Geburtstag wünschen, 19 % der Befragten wünschen sich sogar einen Rentenbeginn, bevor sie 60 Jahre alt werden. Demgegenüber stehen 24 % der befragten 30 – 39-Jährigen, die sich einen Renteneintritt unter dem 60. Lebensjahr wünschen. Die Altersgruppe ab dem 60. Lebensjahr kann sich hingegen vorstellen, auch noch nach dem Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten. Vielleicht spielt da dann auch die Realität eine Rolle, wenn klar wird, dass die Rente eher knapp bemessen ist.

Um früher in Rente zu gehen, gibt es unterschiedliche Varianten. Am wichtigsten ist bei allen jedoch eine gute Planung, damit der Vorruhestand auch rechtzeitig genossen werden kann.

Vorgezogene Altersrente mit 63?

Eine Möglichkeit für eine vorgezogene Rente ist die vorgezogene Rente ab dem 63. Lebensjahr. Das gilt vor allem für langjährig Versicherte. Wer 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf mit dem 63 Lebensjahr in Rente gehen. Die Rente wird dabei ungekürzt ausgezahlt. Auch jeder andere kann vorzeitig in die Altersrente gehen – das ist allerdings mit Abschlägen auf die zu erwartende Altersrente verbunden. Für jeden Monat, der vorzeitig in Rente gegangen werden soll, vermindert sich die eigene Altersrente um 0,3 %. Wer also die 45 Beitragsjahre nicht erreicht hat, sollte sich gut überlegen, ob er wirklich vorzeitig eine Altersrente beantragen will. Denn die genannten Abschläge gelten für die komplette Rente.
Des Weiteren gilt auch noch eine weitere Grundvoraussetzung. Es müssen die sogenannten Wartezeiten erfüllt werden. Bei einer Regelaltersrente betragen diese fünf Jahre. Fünf Jahre lang muss also mindestens in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt worden sein.
Doch auch die Grenze für eine vorzeitige Rente soll angehoben werden, schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 auf 65. Lebensjahre.

Wirklich viel früher ist es also nicht möglich, in Altersrente zu gehen. Gemeint ist hiermit die staatliche Rente, die jeder erhält, der in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Das Lebensarbeitszeitkonto

Eine weitere Möglichkeit, um früher in Rente gehen zu können, ist das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto. Der Arbeitnehmer kann auf diesem Konto während seines Berufslebens Arbeitszeit und Entgelt ansparen. Damit hat er dann zum Ende seines Arbeitslebens die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Es zählen beispielsweise angesammelte Überstunden oder auch Urlaubstage, die nicht genommen werden konnten. Auch Bestandteile des Gehaltes, wie Prämien oder Weihnachtsgeld, können auf das Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt werden. Die Einnahmen sind dabei sowohl sozialversicherungs- als auch steuerfrei. Das Konto wird vom Arbeitgeber eingerichtet.

Am Ende seines Arbeitslebens wird der Arbeitnehmer also nur freigestellt. Er nimmt seinen angesammelten Urlaub und seine Überstunden oder erhält die das eingezahlte Entgelt freie Zeit. Das Arbeitsverhältnis besteht allerdings fort, denn der Arbeitnehmer ist ja nur in Urlaub bzw. hat frei. Somit besteht weiterhin eine Sozialversicherung. Das laufende Einkommen wird außerdem wie vorher weitergezahlt. Einziger Unterschied: Der Arbeitnehmer arbeitet gar nicht mehr, sondern befindet sich innoffiziell schon in Rente.

Wird der Arbeitgeber gewechselt oder wird die Freistellungsphase aus einem andern Grund nicht absolviert, so kann der Arbeitgeber sich das Guthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto auch auszahlen lassen.

Die Alterssteilzeit

Eine weitere Möglichkeit ist die Altersteilzeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich hier beispielsweise auf ein niedrigeres Gehalt und eine niedrigere Arbeitszeit, beispielsweise 50 %. Der Arbeitgeber stockt das Gehalt dann um mindestens 20 Prozent auf. Die Rentenversicherungsbeiträge werden ebenfalls weiter gezahlt, für die Aufstockungsbeiträge müssen außerdem keine Steuern und keine Sozialversicherung gezahlt werden.

Die staatliche Förderung für Altersteilzeit ist allerdings zum 31.12.2009 ausgelaufen.

Betriebliche Altersvorsorge für Rente mit 61

Eine betriebliche Altersvorsorge ist ebenfalls eine Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Rente, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wird.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Betriebliche Altersvorsorge. Er muss dafür nur pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Bei der Betrieblichen Altersvorsorge wandelt er einen Teil des Gehaltes um und spart diesen für seine Altersvorsorge.
Der Arbeitnehmer muss dabei den Aufbau selbst finanzieren. Seit dem Jahr 2019 ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, die Betriebliche Altersvorsorge mit einem Zuschuss zu unterstützen. Es gibt darüber hinaus auch viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die eine betriebliche Altersversorgung vorsehen, die vom Arbeitgeber finanziert wird.

So funktioniert die Entgeltumwandlung für die Betriebliche Altersvorsorge für Rente mit 61

Für den Arbeitnehmer ist die günstigste Lösung, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente komplett alleine zahlt. Das wird allerdings nicht jeder Arbeitgeber tun. Angestellte haben daher die Möglichkeit, selbst vorzusorgen. Dafür kann vereinbart werden, einen Teil des Bruttogehaltes in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Das hat zwei positive Effekte – zunächst werden Lohnsteuer und Sozialabgaben eingespart und außerdem wird die zusätzliche Rente aufgebaut.

Der Arbeitnehmer hat dabei den Anspruch, dass vom Arbeitgeber bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt werden. Der Betrag kann dann wahlweise in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung eingezahlt werden.

Es kann sicherlich auch als eine Form von Personalgewinnung gelten, wenn der Arbeitgeber die Beiträge komplett selbst zahlt.

Für die Auszahlung der Betrieblichen Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

1. Direktzusage oder Pensionszusage

Hier zahlt der Arbeitgeber bei Erreichen der Regelaltersgrenze die erreichte monatliche Betriebsrente. Die Direktzusage wird direkt vom Arbeitgeber gezahlt, kann also hilfreich für die Personalgewinnung sein. Für den Arbeitgeber bedeutet dies ein hohes finanzielles Risiko.

2. Unterstützungskasse

Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Diese kann für ein Unternehmen oder für mehrere tätig werden.
Auch hier werden die Zahlungen vom Arbeitgeber geleistet. Finanziert werden sie allerdings nicht von ihm alleine, sondern auch durch Entgeltumwandlung.

3. Direktversicherung

Bei dieser Vorsorgeart werden Lebensversicherungen für die Arbeitnehmer abgeschlossen. Dabei gibt es entweder Einzelverträge oder einen Gruppenvertrag für den gesamten Betrieb. Der Arbeitgeber ist dabei Versicherungsnehmer und zahlt auch die Beiträge. Fällig wird die Lebensversicherung bei Renteneintritt. Das kann auch früher als mit 67 der Fall sein, etwa mit 61.

4. Pensionskasse

Pensionskassen sind selbstständige Unternehmen. Aufsichtsrechtlich handelt es sich bei ihnen um Versicherungen. Getragen werden sie vom Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird durch die Pensionskasse ein Rechtsanspruch auf die Betriebliche Altersvorsorge garantiert. Finanziert werden sie aus Erträgen von Vermögen und über Zuwendungen.

5. Pensionsfonds

Die letzte Möglichkeit ist der Pensionsfond. Diese bieten sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber viel Flexibilität. Es gibt keine Restriktionen wie bei anderen Rentenversicherungen.
Das Vermögen aus dem Fonds darf daher auch am Aktienmarkt angelegt werden. So können Renditechancen besser genutzt werden. Es gibt allerdings auch höhere Risiken aufgrund von Kursschwankungen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

So werden Betriebsrenten steuerrechtlich behandelt

Alle Leistungen, die aus einer betrieblichen Altersversorgung stammen, sind steuerpflichtig. Während der Zahlphase sind die Beiträge steuerfrei. Daher sind die späteren Leistungen auch voll steuerpflichtig. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Steuersatz im Alter meistens deutlich geringer ist als während der Zeit der Erwerbstätigkeit. Das liegt am mit der Rente niedrigeren Einkommen.

Die Aufwendungen für Direktzusagen und Unterstützungskassen, die der Arbeitgeber trägt, sind beitragsfrei. Genauso sieht es bei der Entgeltumwandlung aus (bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Beim Pensionsfonds, der Direktversicherung und der Pensionskasse gilt ebenfalls eine Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Beiträge finanziert.

Beachtet werden sollte außerdem, dass bei jedem der fünf Durchführungswege Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Aktuell gilt dabei ein monatlicher Freibetrag, der 1/20 der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt.
Bis zu 164,50 € sind somit beitragsfrei.

Durch die Betriebliche Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer dann auch die Möglichkeit, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Vorruhestand zu gehen. Die Altersrente erhält er natürlich trotzdem erst zu dem Zeitpunkt, an dem er die Altersgrenze erreicht hat. Die Betriebliche Altersvorsorge kann der Arbeitnehmer allerdings auch schon früher erhalten. Das beruht alles auf Absprachen zwischen ihm und seinem Arbeitgeber. So ein Vorruhestand bietet auch die Möglichkeit, Personal abzubauen, wenn betriebliche Kündigungen anstehen. Es ist bedeutend einfacher, einen Arbeitnehmer in den Vorruhestand zu schicken, als ihm zu kündigen. Denn mit dem Vorruhestand wird er in der Regel einverstanden sein, mit der Kündigung nicht unbedingt.

Die Betriebliche Altersvorsorge für Rente mit 61 bietet auch eine große Chance für die Personalgewinnung. Wie eingangs bereits ausgeführt, wollen gerade jüngere Arbeitnehmer eher früher in Rente gehen. Bietet ein Arbeitgeber diese Möglichkeit also mit einem Arbeitszeitmodell oder einer Betrieblichen Altersvorsorge an, wird er deutlich attraktiver für jeden, der lieber früher in Rente gehen würde.

Posts Carousel