Sich selbstständig zu machen und das eigene Business zu Gründen ist in den besten aller Zeiten, ein mitunter nervenzerreißendes Unterfangen. In ungewissen Zeiten wie diesen, wo die Gesundheitskrise die Arbeitswelt so gut wie auf den Kopf gestellt hat, ist es noch aufregender, ein Unternehmen zu gründen. Die deutsche Bundeskanzlerin hat bestätigt, dass die deutsche Bundes-
Sich selbstständig zu machen und das eigene Business zu Gründen ist in den besten aller Zeiten, ein mitunter nervenzerreißendes Unterfangen. In ungewissen Zeiten wie diesen, wo die Gesundheitskrise die Arbeitswelt so gut wie auf den Kopf gestellt hat, ist es noch aufregender, ein Unternehmen zu gründen.
Die deutsche Bundeskanzlerin hat bestätigt, dass die deutsche Bundes- und Landesregierung bereit sind, „alles zu tun, was notwendig ist und was Deutschland braucht, um diese Krise so gut wie möglich zu überstehen“. Die deutsche Regierung hat zugesagt, allen Problemen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mit entschlossenen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen zu begegnen.
Unterstützung der Regierung für deutsche Unternehmen während der COVID-19-Pandemie
Darlehensfazilitäten und Garantien
Die Bundesregierung verspricht ein „unbegrenztes“ Kreditprogramm für Unternehmen. Während „unbegrenzt“ nicht wirklich unbegrenzt bedeuten wird, ist dies jedoch ein guter Ansatz.
Das Paket sieht eine massive Ausweitung der Kredite der KfW, der deutschen Entwicklungsbank, vor. Darüber hinaus haben die Entwicklungsbanken der einzelnen Bundesländer eine Reihe von Förderprogrammen, die sie zur Verfügung stellen, um einige der derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten auszugleichen. Insbesondere die folgenden Fazilitäten werden zur Verfügung gestellt:
- Sogenannte Akut Kredite (bis zu 2 Mio. EUR);
- Bestehende Liquiditätshilfeprogramme werden ausgebaut, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten von Privatbanken zu erleichtern (z. B. durch Lockerung der üblichen Vereinbarungen und Änderung der Umsatzschwelle);
- Garantien einschließlich Exportkreditgarantien (sogenannte Hermes Deckungen) und
- Allgemeine Darlehen (bis zu 5 oder 10 Millionen EUR).
Steuerbezogene Liquiditätshilfe für Unternehmen
- Unternehmen dürfen Steuerzahlungen aufschieben, wenn deren Eintreibung zu erheblichen Härten führen würde;
- Steuervorauszahlungen können reduziert werden, wenn erwartet wird, dass das Einkommen eines Steuerzahlers im laufenden Jahr niedriger sein wird als im Vorjahr;
- Die Steuerbehörden sollen im Allgemeinen mehr Flexibilität zeigen. Die Möglichkeiten für den Aufschub von Steuerzahlungen und die Reduzierung von Vorauszahlungen werden verbessert, und die Durchsetzungsvorschriften werden gelockert, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören, dass
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Bankkonten) und Verzugsstrafen bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet werden kann, wenn der Schuldner einer ausstehenden Steuerzahlung direkt von COVID-19 betroffen ist.
So weit zu den Maßnahmen und staatlichen Förderungen für Unternehmen im Rahmen der Gesundheitskrise.
Dem Bund war jedoch auch schon vor Covid-19 klar, dass eigenständige Unternehmen das Lebensblut der Nation sind und hat aus diesem Zweck staatliche Förderungen für Unternehmenbereit. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie dabei sind, ein Unternehmen zu gründen.
Staatliche Zuschüsse und Anreize
Die Bundesregierung stellt für bestimmte Zielgruppen und für bestimmte Projekte Zuschüsse und Anreize zur Verfügung. Beispielsweise können Personen, die ein Unternehmen als Ausweg aus der Arbeitslosigkeit gründen wollen, von der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss erhalten. Personen, die über eine Existenzgründung nachdenken, können auch staatlich geförderte Coaching-Programme in Anspruch nehmen.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss nach freiem Ermessen, der in zwei Phasen von der Bundesagentur für Arbeit gewährt wird. In den ersten sechs Monaten erhalten Existenzgründerinnen und Existenzgründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe ihres letzten Arbeitslosengeldes zur Sicherung ihres Lebensunterhalts sowie 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungssumme von 300 EUR kann dann für weitere neun Monate gewährt werden, wenn eine intensive hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Anspruchsberechtigung für diesen Zuschuss ist in einem umfangreichen Kriterienkatalog definiert. Beispielsweise müssen Existenzgründer zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses für mindestens weitere 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Außerdem müssen sie die Tragfähigkeit ihres Geschäftsplans validieren lassen und nachweisen, dass sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit benötigen. Es ist nicht möglich, direkt von einer abhängigen Beschäftigung in eine staatlich geförderte Selbstständigkeit zu wechseln. Der Zuschuss ist nur für Vollzeittätigkeiten verfügbar.
Reintegrationsleistung
Das Wiedereingliederungsgeld ist eine Form der Hilfe für bedürftige Personen, die Arbeitslosengeld beziehen. Sie soll ihnen helfen, eine (hauptberufliche) selbstständige Tätigkeit aufzunehmen oder eine abhängige Beschäftigung wieder aufzunehmen. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe des unterhaltsberechtigten Haushalts des Antragstellers. Sie wird für maximal 24 Monate gewährt. Für die Beschaffung von Materialien, die für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit benötigt werden, können zusätzlich Darlehen und Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR zur Verfügung gestellt werden. Anträge auf Wiedereingliederungsbeihilfe müssen vor Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit beim örtlichen Arbeitsamt eingereicht werden.
Andere staatliche Förderungen für Unternehmen
Eine Reihe weiterer Zuschüsse und Subventionen (wie z. B. EXIST, FLÜGGE, BayTOU, SIGNO-Förderung für KMU, Innovationsgutscheine für KMU und Erasmus für Jungunternehmer) werden von den nationalen und regionalen Regierungen und von der EU bereitgestellt. Die verschiedenen Möglichkeiten können in der Fördermitteldatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums recherchiert werden.
Öffentliche Darlehen
Alle öffentlichen Finanzhilfen werden über „Hausbanken“ ausgezahlt: Existenzgründer können Kredite nicht direkt bei öffentlichen Fördereinrichtungen erhalten, sondern nur über eine reguläre Finanzinstitution ihrer Wahl. Darlehensanträge müssen immer vor Beginn des zu finanzierenden Projekts gestellt werden.
Öffentliche Darlehen bieten in der Regel sehr attraktive Konditionen, d. h. niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten, anfängliche tilgungsfreie Zeiträume und die Möglichkeit, von der Haftung befreit zu werden.
Förderbank Bayern
Die Förderbank Bayern ist eine vom Freistaat Bayern betriebene Zweckbank. Ihre Aufgabe ist die Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Bayern. In dieser Eigenschaft vergibt die LfA langfristige zinsgünstige Darlehen, Ausfallbürgschaften, Haftungsfreistellungen, sonstige Bürgschaften und Investitionskapital an Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
KfW-Bankengruppe
Bundesweit unterstützt die KfW KMU, Unternehmer, Freiberufler und Existenzgründer mit Krediten, Nachrangdarlehen, Investitionskapital und Beratung. Ihre finanzielle Unterstützung reicht von einer speziell auf die Bedürfnisse von Existenzgründern und jungen Unternehmen zugeschnittenen Anschubfinanzierung von bis zu 100.000 Euro bis hin zu Investitionskapital in Millionenhöhe. Dabei konzentriert sich die KfW vor allem auf die Finanzierung von Existenzgründungen, Investitionen und Innovationen.
Mikrofinanz
Wo traditionelle Bankkredite nicht in den Rahmen Ihrer Geschäftsaktivitäten passen, kann Mikrofinanzierung eine nützliche Alternative sein.
Mikrofinanz eignet sich für kleinere Kreditvolumina, kann aber auf ein Maximum von 20.000 EUR erhöht werden, sofern das Kapital vollständig zurückgezahlt wird. Mikrofinanzlösungen sind über akkreditierte Mikrofinanzorganisationen zugänglich.
Diese Organisationen treffen Kreditantragsteller persönlich, beraten sie persönlich und empfehlen der GLS-Bank die Genehmigung Ihres Antrags. Ein speziell von der Bundesregierung eingerichteter Mikrokreditfonds bietet der GLS Bank ein Sicherheitsnetz für den Fall von Kreditausfällen. Die effektiven Zinssätze und Standardkonditionen sind für ganz Deutschland einheitlich. Darüber hinaus entscheiden die Mikrofinanzorganisationen jedoch selbst, welche Sicherheiten die Antragsteller erbringen müssen.